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Impressum
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Planungshilfen für Wege und deren Umgebung
Quelle: Barrierefrei-Norm DIN 18030 und das Konzept: Natur für alle,
http://www.natur-fuer-alle.de
Viele Planungsfehler, die nachher aufwendige Änderungen nötig machen, können im Vorfeld vermieden
werden durch das Fragen von Betroffenen. In Reutlingen gibt es die Behindertenliga mit
28 Mitgliedsorganisationen, es gibt Vereine und Verbände, die sich auskennen und in der
Regel gerne und kostenlos ihr Wissen zur Verfügung stellen. Es hat sich bewährt,
Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, rollstuhlnutzend, gehbehindert, blind,
sehbehindert, gehörlos, schwerhörig, geistig behindert, als ExpertInnen hinzuzuziehen.
Grundanforderungen an Wege:
In perfekter Weise wurde vom Institut für Verkehr und Raum in Erfurt ein Planungsleitfaden
für die barrierefreie Gestaltung von Wanderwegen erstellt. Diesen Leitfaden gibt es in
schriftlicher Form, aber auch als Download im Netz.
Sie finden in diesem Leitfaden nicht nur Informationen, sondern auch Pläne,
die zur konkreten Erfassung der Situation, Planung und dann Umsetzung führen.
http://www.verkehr-und-raum.de/projekte/freiraum/freiraum_service.htm
Haupt- und Nebenwege:
In der Barrierefrei-DIN 18030 wird zwischen Hauptwegen und Nebenwegen unterschieden.
Hauptwege sollten mindestens 1,50 Meter breit sein, besser ist eine Breite von 1,80 Meter
oder sogar von 2,00 Metern. Nebenwege sollten mindestens 90 Zentimeter Breite aufweisen.
Bodenbeläge:
Bodenbeläge im Freien müssen mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm zu befahren sein,
der Belag muss deshalb fest, eben, stufenlos, rutschhemmend und fugenarm sein.
Gefälle:
Das Längsgefälle sollte maximal sechs Prozent, das Quergefälle maximal zwei Prozent betragen.
Sinnvoll kann ein Dachprofil sein, das den Weg nach beiden Seiten entwässert.
Ein mittiges Befahren mit dem Rollstuhl ist dann auch bei stärkerer Querneigung gut möglich.
Bei Steigungen zwischen drei und sechs Prozent sollten in Abständen von zehn Metern ebene
Ruheflächen vorgesehen werden. Den Weg querende Entwässerungsrinnen müssen gefahrlos überfahrbar
sein.
Umlaufstellen in Form von Metallbügeln werden oft dort verwandt, wo motorisierter Verkehr
ferngehalten werden soll. Damit Gäste im Rollstuhl passieren können, sollte die Breite der
Einfahrt in die Umlaufschranke 1,50 Meter betragen, der Abstand der Metallbügel 1,30 Meter.
Besser noch sind gut sichtbare Poller mit einer Durchlassbreite von mindesten 90 Zentimetern.
Zur Absturzsicherung in seitlich abfallendem Gelände dient eine Brüstung in Höhe von
maximal 1,00 Meter Höhe.
Wegarten:
Wassergebundene Wege: Eine feste, wassergebundene Decke mit einer hauchdünnen Splittschicht
ist im Normalfall gut von Gästen im Rollstuhl zu bewältigen. Wichtig ist, dass solche Wege
fachgerecht eingebaut, gut verdichtet und gut entwässert werden müssen. Eine Sicherung der
Wegeränder durch Kantensteine verhindert Abbrüche und Gefahrenstellen. Gleichzeitig sind
Kantensteine eine gute Orientierungshilfe für blinde Fußgänger.
Holzbohlenweg: Um empfindliche Vegetation zu schützen, Wasserläufe oder Schluchten zu queren,
eignen sich Holzbohlenwege aus einheimischen Hölzern. Die Bohlen sollten quer zur Laufrichtung
liegen und geriffelt (Rutschhemmung!) sein. Die Fugenbreite zwischen den Bohlen sollte maximal
fünf Millimeter betragen.
Metallgitterweg: Eine ähnliche Aufgabe wie der Holzbohlenweg erfüllt ein Metallgitterweg.
Hierbei ist auf abgerundete Kanten nach oben zu achten. Das Gitternetz sollte möglichst
engmaschig sein.
Steinweg: Als Wegmaterial kommt unter Umständen auch ebenes Steinpflaster
(kein Kopfsteinpflaster!) in Frage. Ausschlaggebend ist die Gesteinsoberfläche
(eben und rutschhemmend), die Fugenbreite und die Art der Verfugung.
Auch Asphalt- oder Betonwege sind für RollifahrerInnen gut befahrbar, sollten jedoch nur dort
eingesetzt werden, wo die Instandhaltung wassergebundener Decken nicht gewährleistet werden kann
(starke Beanspruchung, Erosionsgefahr, Hochwassergefährdung).
Hilfen für Blinde- und Sehbehinderte:
Für blinde und sehbehinderte NaturfreundInnen sind Bodenindikatoren als Hinweis auf
Verweilbereiche, Wegekreuzungen oder Infotafeln für eine selbstbestimmte Orientierung erforderlich.
Als allgemeines Leitsystem und Tastleiste für BesucherInnen mit Langstock wird bei vielen neu
angelegten Wegen ein einfacher, runder Holzbalken (circa zehn Zentimeter Durchmesser) verwendet,
dessen Oberkante bei 25 Zentimetern liegt. Eine solche Leiste verhindert auch optisch das
Verlassen des Weges und dient der Besucherlenkung. - Wenn keine Tastleisten zum Einsatz kommen,
etwa bei Holzbohlenwegen, so sollten die Wege an den Rändern mit einer circa zehn Zentimeter
hohen Tastkante versehen werden, die - wenn möglich kontrastreich markiert - auch als Abrollschutz
für RollstuhlnutzerInnen dienen kann.
Haben Sie sich schon öfter darüber gewundert, was die weißen Rillenplatten an Bahnsteigen oder an
Kreuzungen bedeuten? Es handelt sich dabei um „Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum“,
die nach der gleichnamigen DIN 32984 (Fassung vom Mai 2000) hergestellt sind.
Unter „Bodenindikatoren“ versteht man ganz allgemein ein Bodenelement mit einem hohen taktilen
und optischen (manchmal auch akustischen) Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag. Blinde Menschen
können die Informationen durch einen „Bodenindikator“ entweder über Langstock taktil und akustisch
und/oder mit den Füßen wahrnehmen. Durch einen guten Farbkontrast sind solche taktilen
Orientierungshilfen auch für sehbehinderte Menschen hilfreich.
Für den Naturraum sind Rillenplatten nicht immer geeignet, so dass alternative Materialien zum
Einsatz kommen können: Aufpflasterungen, eingelassene Holzschwellen, etc. Wichtig ist, dass von
solchen Bodenindikatoren keine Rutsch- oder Stolpergefahr ausgeht und dass sie mit einem Rollstuhl
überfahrbar sind. Deshalb sollte man bei Alternativen zu den Standard-Rillenplatten die
technischen Vorgaben der Norm beachten und Fachleute aus einem Blinden- und Sehbehindertenverband
sowie einem Körperbehindertenverband bei der Planung hinzuziehen.
Infotafeln:
Eine Übersichtstafel zu Beginn des Weges mit tastbaren Elementen, großen tastbaren Buchstaben
und Brailleschrift hilft blinden und sehbehinderten Gästen bei der Groborientierung.
Auf der Übersicht sollten auch Informationen zu Wegkreuzungen, zum Gefälle,
Standort von Toilette u.a. enthalten sein.
Infohütten:
Eine gute Möglichkeit, Wetterschutz und Informationsangebot zu vereinen sind Infohütten.
Ein überdachter Stand sollte im Zugangsbereich eine lichte Höhe von 2,30 Metern haben,
die Informationen sollten schwellenfrei anfahrbar, beziehungsweise unterfahrbar
(mindestens 67 Zentimeter Höhe) gestaltet werden. Die mittlere Ablesehöhe beträgt ca. 1,30 Meter.
Informationen sollten in großer Schrift und leichter Sprache dargeboten werden, zusätzlich können
Informationen in tastbarer Pyramidenschrift und in Brailleschrift angeboten werden.
Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, Tische und Bänke einer Picknickstätte
barrierefrei zu gestalten. Wichtig ist die schwellenfreie Unterfahrbarkeit der Tischfläche
durch Gäste im Rollstuhl. Volle Unterfahrbarkeit bedeutet mindestens 67 Zentimeter Höhe
und 55 Zentimeter Tiefe als Beinfreiheit. Die Höhe der Tischoberkante beträgt etwa 80 Zentimeter.
Bänke:
Um einen Weg bequem für alle zu machen, sollten in Abständen von 100 Metern Ruhebänke mit
stabiler Rücklehne und - wenn möglich - auch mit Armlehnen aufgestellt werden. Neben der Bank
sollte eine Fläche von 1,50 x 1,50 Meter freibleiben, damit auch ein Gast im Rollstuhl mit einer
gehenden Begleitung oder Eltern mit Kinderwagen gemeinsam Pause machen können. Um die Bank auch für
blinde NaturfreundInnen taktil erfahrbar zu machen, ist ein drei Zentimeter hoher Sockel
(entsprechend den Ausmaßen der Bank) zu gestalten.
Bus, Auto, Parken:
Eine barrierefreie Erschließung des Wanderweges über den ÖPNV (etwa mit Niederflurbussen) ist
wünschenswert. In den meisten Fällen wird der Weg aber wohl mit dem eigenen PKW angefahren
werden. Insgesamt sind drei Prozent der Parkstände für behinderte Gäste vorzusehen,
mindestens ist jedoch ein Platz zu reservieren. Die Regelbreite eines Parkstandes für
behinderte Gäste beträgt 3,50 Meter Breite x 5,00 Meter Länge, bei einem Kleinbus (für Gruppen)
erhöht sich die Länge auf 7,50 Meter.
Toiletten:
Am häufigsten fehlt eine befahrbare Toilette bei der Wegegestaltung. Während es in den
angloamerikanischen und australischen Nationalparks häufig schon barrierefreie Komposttoiletten
oder "Pit-Toilets" gibt, muss in Deutschland auf einen Wasseranschluss zurückgegriffen oder eine
Chemietoilette verwandt werden.
Informationsräume:
Hinweise, wie Räume, die im Zusammenhang mit den Angeboten im Naturschutzbereich liegen,
gestaltet sein sollten, finden Sie im Anhang, zusammengestellt vom
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. Diese Mindestkriterien sind nicht vollständig und
ersetzen nicht das Gespräch mit den ExpertInnen.
Nützliche Links:
Leitsysteme, I.L.I.S. GmbH:
http://www.ilis-leitsysteme.de
Fachverlag für DIN-Normen:
http://www.beuth.de
Projekt ROSI, Verband der Behinderten e.V. Kreisverband Erfurt:
http://www.behindertenverband-erfurt.de
Euro-Toiletten-Einheits-Schließsystem (Schlüssel + Schließzylinder):
http://www.cbf-da.de
Toilettensysteme, mobile Rollitoiletten:
http://www.toitoi.de ,
http://www.dixi-online.de
Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität GmbH:
http://www.institut-bgm.de
Vom Institut für Verkehr und Raum Erfurt:
Anforderungsprofile für Wanderwege
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